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   LSG Bayern, 13.08.2001 - L 5 AR 109/01 RA   

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https://dejure.org/2001,21242
LSG Bayern, 13.08.2001 - L 5 AR 109/01 RA (https://dejure.org/2001,21242)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.08.2001 - L 5 AR 109/01 RA (https://dejure.org/2001,21242)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. August 2001 - L 5 AR 109/01 RA (https://dejure.org/2001,21242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Ablehnungsgesuchs gegen einen vorsitzenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ; Rechtfertigung des Misstrauens gegen die Unparteilichkeit auf Grund von Äußerungen eines Vorsitzenden Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • SG Regensburg - S 3 RA 129/00
  • LSG Bayern, 13.08.2001 - L 5 AR 109/01 RA
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2001 - L 5 AR 109/01
    Dies ist nur dann der Fall, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 35, 171, 172; NJW 1999, 132, 133).
  • OLG Hamburg, 12.09.1988 - 15 WF 172/88
    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2001 - L 5 AR 109/01
    Heftige Unmutsäußerungen rechtfertigen auch dann die Ablehnung, wenn sie wegen des Verhaltens des Anwalts oder der Partei verständlich erscheinen (vgl. OLG Hamburg, MDR 1989, 71; Münchener Kommentar-Feiber, a.a.O., § 42 Rndr.25); vom Richter wird (zu Recht) mehr Disziplin erwartet als von den anderen Prozessbeteiligten (so ausdrücklich Münchener Kommentar-Feiber, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 10.01.1994 - 3 WF 156/93

    Ablehnung eines Familienrichters; Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2001 - L 5 AR 109/01
    Der Richter hat sich jedoch dabei in Ton und Wortwahl auf das sachlich Gebotene zu beschränken (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 909).
  • OLG Brandenburg, 28.03.1995 - 9 WF 18/95

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2001 - L 5 AR 109/01
    Freilich ist es einem Richter nicht verboten, sich wertend zum Sachvortrag eines Beteiligten zu äußern; er hat in der Ausdrucksweise einen sehr erheblichen Verhaltensspielraum (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1995, 1497, 1498).
  • BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93

    Keine Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters wegen schon

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2001 - L 5 AR 109/01
    Dies ist nur dann der Fall, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 35, 171, 172; NJW 1999, 132, 133).
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